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Balearen werden Steuerparadies für Erbschaften und Schenkungen

21 August 2025

Mallorca erbt und schenkt steuerfrei - was Sie als Deutsche/r jetzt wissen sollten


Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzen oder geerbt haben – oder überlegen, sie an Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner zu übertragen –, gibt es gute Nachrichten:

Seit dem 25. Juli 2025 gilt auf den Balearen ein neues Steuergesetz, das Erben und Schenken für Familienangehörige fast steuerfrei macht. Und das nicht nur für Spanier, sondern ausdrücklich auch für Deutsche ohne Wohnsitz in Spanien – solange die Immobilie auf den Balearen liegt.

Steuerfreiheit für enge Familie – jetzt auch bei Schenkung

Bereits seit Juli 2023 mussten Kinder unter 21 Jahren beim Erben oft keine Steuer mehr zahlen. Mit dem neuen Gesetz wird diese Regelung jetzt ausgeweitet und verbessert. Ab sofort gilt: Wenn Sie Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Eltern (also enge Familie) etwas vererben oder schenken – etwa eine Immobilie auf Mallorca – zahlen diese keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr. Wirklich: null Prozent Steuer, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Und das Beste: Diese Regelung gilt auch für Deutsche und alle steuerlich Ansässige der EU, solange der Nachlass oder die Schenkung eine Immobilie oder anderes Vermögen auf Mallorca betrifft.

Wer profitiert konkret?

Die Steuerfreiheit gilt für

  • Kinder jeden Alters
  • Ehepartner
  • Eltern
  • Enkel (wenn das Kind, also der Elternteil, bereits verstorben ist)
  • Großeltern

Ob Sie selbst oder die begünstigte Person auf Mallorca, in Deutschland oder sonstwo in der EU wohnen, spielt keine Rolle – wichtig ist nur, dass das Vermögen auf den Balearen liegt.

Auch entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten oder Schwiegereltern profitieren: Sie zahlen zwar noch etwas, aber nur einen Bruchteil der früheren Steuer – in der Regel 25 bis 60 % weniger als vor der Reform.

Worauf muss man achten?

Natürlich gibt es ein paar Punkte, die man kennen sollte:

  • Der Immobilienwert darf nicht künstlich überhöht angesetzt werden. Wenn der im Notarvertrag genannte Wert nicht mehr als 20 % über dem amtlichen Referenzwert liegt (oder dem Marktwert, wenn kein Referenzwert existiert), bleibt die Steuerfreiheit erhalten.
  • In der Steuererklärung (Modell 650 oder 660) muss man explizit angeben, dass man die balearische Regelung anwenden will. Sonst gilt automatisch das weniger großzügige Staatsrecht.
  • Wenn Sie planen, die Immobilie schon zu Lebzeiten zu verschenken, sollten Sie sich vorher beraten lassen – denn je nach Konstellation kann auch dann komplett steuerfrei übertragen werden.

Was bedeutet das konkret?

Ein Beispiel: Eine deutsche Ehefrau erbt nach dem Tod ihres Mannes seinen Anteil an der gemeinsam genutzten Mallorca-Finca. Früher hätte sie je nach Wert des Erbteils Tausende oder sogar Zehntausende Euro an spanischer Erbschaftssteuer zahlen müssen. Jetzt: 0 Euro Steuer, wenn die Immobilie korrekt bewertet wurde und sie in der Erklärung die Balearische Regelung wählt.

Oder: Sie möchten Ihrem Sohn das Ferienhaus schon jetzt überschreiben? Kein Problem – bei richtiger Gestaltung geht das auf den Balearen schenkungssteuerfrei, obwohl er in Deutschland lebt.

Fazit

Die Balearen gehören aktuell zu den steuerlich attraktivsten Regionen Spaniens, wenn es um Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie geht. Für deutsche Eigentümer ist das eine enorme Chance zur Nachlassplanung oder Schenkung – ohne Steuerbelastung.

Wichtig bleibt jedoch eine individuelle rechtliche Beratung, denn neben der Erbschaft- und Schenkungsteuer spielen auch weitere Abgaben eine Rolle, etwa die Plusvalía municipal oder die Einkommensteuer für Nichtresidenten, die Vermögenssteuer oder auch die Steuern des jeweiligen Herkunftslandes.

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzen oder vererben bzw. verschenken wollen, lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf Ihre Möglichkeiten. Die Steuerfreiheit gilt nicht automatisch – aber wer sie richtig beantragt und gestaltet, kann tausende Euro sparen.

Wir senden Ihnen gerne unsere aktuellen Beiträge.

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